Wie war die Resonanz auf die Photovoltaik-Aktion bei den Installateuren? Haben sich viele Betriebe bei der Energieagentur St. Gallen gemeldet?
Wir sind sehr zufrieden. Rund 15 Firmen haben für die standardisierten Leistungen ein Angebot eingereicht, worauf die Konditionen von der Region und der Energieagentur festgelegt werden konnten. Mit Vereinbarungen konnten wir so 10 Firmen als Partner-Unternehmen der PV-Aktion gewinnen.
Wie wurden die Angebote der Unternehmen verglichen?
Die Energieagentur St. Gallen als Fachstelle hat einen umfangreichen Qualitätskatalog nach dem neuen Offert-Standard des Branchenverbandes Swissolar erstellt. Die geforderten Kriterien mussten sich in den Angeboten wiederfinden. So war auch die Vergleichbarkeit gewährleistet.
Dann gibt es jetzt also ein Fixpreisangebot für Photovoltaik-Anlagen?
Ja. Wenn bauseits alle Voraussetzungen erfüllt sind, können die Partnerunternehmen eine komplette PV-Anlage einer Grösse zwischen 5 und 15 kWp (entspricht rund 30 bis 90 m2) zu einem vereinbarten Fixpreis anbieten. Zusätzliche Optionen wie ein Batteriespeicher, eine Elektro-Ladestation oder die Anbindung an eine Wärmepumpe sind in den meisten Fällen auch möglich. Details zu den Konditionen und Rahmenbedingungen werden erstmals zum Start der Aktion am 26. April an der Infoveranstaltung in Gommiswald präsentiert und sind danach online verfügbar.
Was hat es mit dem direkten Bezug des sauberen Stroms, dem sogenannten Eigenverbrauch auf sich?
In Wohngebäuden werden heute PV-Anlagen in den allermeisten Fällen «hinter» dem Stromzähler mit dem hausinternen Stromnetz verbunden. Wird im Gebäude Strom benötigt und scheint gleichzeitig die Sonne, dann wird der Solarstrom unmittelbar im Haus verbraucht und fliesst nicht über den Stromzähler. Wird mehr Solarstrom erzeugt, kann dieser einfach ins Stromnetz eingespeist werden. Umgekehrt bezieht das Gebäude wie bisher Strom vom Stromnetz, wenn die PV-Anlage keinen oder nur wenig Strom liefert.
Was sind die Vorteile des Eigenverbrauchs?
Je höher der Eigenverbrauch, desto kleiner sind die Stromkosten. Das fällt finanziell sehr stark ins Gewicht. Wer Besitzer einer Photovoltaik-Anlage ist, sollte mit möglichst einfachen Mitteln den Eigenverbrauch steigern. Läuft die Wärmepumpe beispielsweise mit Priorität tagsüber und wird ein Elektroauto vorzugsweise bei Sonnenschein geladen, lässt sich der Eigenverbrauchsanteil stark steigern. Die Partner-Unternehmen können die Hausbesitzenden diesbezüglich sehr gut beraten.
Welche Anlage wird für ein durchschnittliches Einfamilienhaus benötigt?
Je grösser, desto besser. Der Stromverbrauch eines durchschnittlichen Haushalts liegt bei 4000 bis 5000 kWh im Jahr. Mit einer 5-kWp-Anlage, die im Jahr etwa 4500 kWh produziert, kann in der Jahresbilanz der Bedarf meistens gedeckt werden. Es macht aber Sinn, die Anlage grösser auszustatten, sofern das Dach dies zulässt. Die Initialkosten sind unwesentlich höher und meistens ergibt sich auch optisch ein schöneres Bild.
Rentiert eine eigene Photovoltaik-Anlage mit den heutigen Einspeisetarifen noch?
Absolut. Der hauptsächliche Gewinn liegt heute aber nicht mehr im Verkauf von Strom, also im Einspeisen von Strom ins Netz, sondern im Eigenverbrauch. Dadurch muss weniger Strom hinzugekauft werden. Die Investitionskosten sind überschaubar, dazu werden vom Bund aktuell ca. 20% der Investitionskosten als Einmalvergütung zurückerstattet.
Wo können interessierte Hausbesitzer die Anlage beziehen?
Ende April bis Anfang Mai 2022 führen wir dazu drei Informationsanlässe durch. Die Aktion läuft in den zehn Mitgliedgemeinden der Region Zürichsee-Linth vom 26. April bis nach den Sommerferien am 26. August 2022. In diesem Zeitraum können Photovoltaik-Anlagen zu den vorgegebenen Konditionen bei den Partner-Unternehmen bestellt werden.
Gibt es bestimmte Auflagen für das Angebot?
Damit eine Kundin oder ein Kunde vom Fixpreisangebot profitieren kann, müssen bauseits bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Selbstverständlich müssen Statik und Zustand des Daches eine einfache Montage einer PV-Anlage ermöglichen und ein Gebäude soll nicht in einer Ortsbildschutzzone stehen. Sollten einzelne Kriterien nicht erfüllt sein, kann ein angemessener Mehrpreis verlangt werden. Der genaue Umfang und die Rahmenbedingungen des Fixpreisangebotes werden an den Informationsveranstaltungen und online Ende April 2022 online publiziert.