Raum & Wohnen
Energieagentur St.Gallen

26. Mai 2025

Grössere Beiträge dank neuen Fördermassnahmen

Seit Anfang 2025 ist das Impulsprogramm des Bundes in Kraft. Besonders für Industrie- und Dienstleistungsgebäude sowie Mehrfamilienhäuser gibt es bedeutend höhere Förderbeiträge beim Ersatz von fossilen Heizungen durch ein erneuerbares Heizsystem.

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Lorenz Neher
Energieagentur St.Gallen

Die Regierung hat das kantonale Förderungsprogramm angepasst und das Impulsprogramm des Bundes in die kantonale Förderung integriert.

Was ist neu?

  • In grösseren Mehrfamilienhäusern (etwa 15 oder mehr Wohnungen) sowie in Industrie- und Dienstleistungsgebäuden gibt es deutlich höhere Beiträge für den erneuerbaren Heizungsersatz oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
  • Die Erstinstallation einer hydraulischen Wärmeverteilung beim erneuerbaren Ersatz einer dezentralen elektrischen oder fossilen Heizung wird neu deutlich mehr gefördert.
  • Ein Gebäudehüllenbonus wurde eingeführt, wenn nach einer energetischen Modernisierung ein GEAK C oder besser erreicht wird.
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Wichtigste Neuerungen des Impulsprogramms. Quelle: BFE

Was heisst das konkret?

Durch das Impulsprogramm gibt es deutlich höhere Förderbeiträge. Zudem gibt es 2025 und 2026 einen zusätzlichen Umsetzungsanreiz für den erneuerbaren Heizungsersatz bei grossen Heizungen im Kanton St.Gallen. Wird eine fossile Heizung durch eine Erneuerbare ersetzt, gibt es in den ersten beiden Jahren 30% mehr Fördergelder im Rahmen des Impulsprogramms.

Erste Beispiele zeigen, dass durch das Impulsprogramm die Förderbeiträge mehr als doppelt so hoch sind als mit dem bisherigen Förderungsprogramm.

  • MFH mit 18 Wohnungen, EBF 2450 m2
    4 Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kaskade (Heizleistung 80.4kW)
    Zusicherungsbetrag neu: CHF 16’702.40 (inkl. Umsetzungsanreiz von 30%)
    Zusicherungsbetrag bisher: CHF  6’424.00
  • MFH mit 16 Wohnungen, EBF 1900 m2
    Wasser-Wasser-Wärmepumpe an einem Anergienetz (Heizleistung 83.2kW)
    Zusicherungsbetrag neu: CHF 45’177.60 (inkl. Umsetzungsanreiz von 30%)
    Zusicherungsbetrag bisher: CHF 17’376.00
  • Restaurant mit 3 Wohnungen, EBF 438 m2
    Erstinstallation Wärmeverteilsystem (Heizleistung 13.3kW mit Luft-Wasser-Wärmepumpe)
    Zusicherungsbetrag neu: CHF 25’000.00
    Zusicherungsbetrag bisher: CHF 2’132.00

 

Was wurde angepasst?

Neben der Einführung des Impulsprogramms wurden auch bestehende Massnahmen angepasst:

  • PV-Pflicht bei einer energetischen Dachsanierung: Neu muss eine PV-Anlage installiert werden, wenn man Fördergelder für die Sanierung des Dachs erhalten möchte. Da dies vermehrt zu Fragen und Unsicherheiten führt, wird zur Zeit ein Factsheet erarbeitet.
  • Erneuerbare Heizung bei einer Gesamtmodernisierung: Um von Fördergeldern für eine Gesamtsanierung zu profitieren, muss im Anschluss auch erneuerbar geheizt werden.

Was bleibt bestehen?

Bei allen restlichen Fördermassnahmen, zum Beispiel für Wärmepumpen in EFH und kleinen MFH, oder für die Ladeinfrastruktur in Einstellhallen, hat sich nichts geändert.

Wir finden
Mit den neuen Fördermassnahmen beschleunigt der Kanton St.Gallen die Energiewende, indem finanziell aufwändige Energieprojekte mit deutlich höheren Förderbeiträgen als bisher unterstützt werden. Die Anpassungen im kantonalen Förderungsprogramm bringen bei Dachmodernisierungen die Doppelnutzung von vorbildlicher Dämmung und gleichzeitiger Stromproduktion als Mehrwert hervor. Gesamtmodernisierungen mit erneuerbarer Heizpflicht ab Projektabschluss beschleunigen die Modernisierungsquote mit gleichzeitiger Dekarbonisierung – (auch) dank dem Gebäudehüllenbonus.

Was kann ich tun?

  • Hast du eine fossile Heizung mit mehr als 70 kW oder ein dezentrales Heizsystem? Dann ist jetzt der richtige Moment für einen Ersatz und profitiere noch bis 2026 von 30% höheren Förderbeiträgen dank des Umsetzungsanreizes.
  • Auch sonst gilt, falls du noch eine fossile Heizung hast, kann die Impulsberatung «Erneuerbar heizen» dich beim Heizungsersatz unterstützen.
  • Hast du weitere Ideen für einen Neu-, Um- oder Ausbau? Dann mach dich frühzeitig schlau. Alle Informationen zu den Fördermassnahmen findest du auf der Website energieagentur-sg.ch.

Hast du Fragen? Dann ruf uns an. Wir beraten dich neutral und kostenlos zu allen Fragen rund um die Energieförderung 058 228 71 71.

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