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Seit Anfang 2025 ist das Impulsprogramm des Bundes in Kraft. Besonders für Industrie- und Dienstleistungsgebäude sowie Mehrfamilienhäuser gibt es bedeutend höhere Förderbeiträge beim Ersatz von fossilen Heizungen durch ein erneuerbares Heizsystem.
Die Regierung hat das kantonale Förderungsprogramm angepasst und das Impulsprogramm des Bundes in die kantonale Förderung integriert.
Was ist neu?
Wichtigste Neuerungen des Impulsprogramms. Quelle: BFE
Durch das Impulsprogramm gibt es deutlich höhere Förderbeiträge. Zudem gibt es 2025 und 2026 einen zusätzlichen Umsetzungsanreiz für den erneuerbaren Heizungsersatz bei grossen Heizungen im Kanton St.Gallen. Wird eine fossile Heizung durch eine Erneuerbare ersetzt, gibt es in den ersten beiden Jahren 30% mehr Fördergelder im Rahmen des Impulsprogramms.
Erste Beispiele zeigen, dass durch das Impulsprogramm die Förderbeiträge mehr als doppelt so hoch sind als mit dem bisherigen Förderungsprogramm.
Neben der Einführung des Impulsprogramms wurden auch bestehende Massnahmen angepasst:
Bei allen restlichen Fördermassnahmen, zum Beispiel für Wärmepumpen in EFH und kleinen MFH, oder für die Ladeinfrastruktur in Einstellhallen, hat sich nichts geändert.
Wir finden
Mit den neuen Fördermassnahmen beschleunigt der Kanton St.Gallen die Energiewende, indem finanziell aufwändige Energieprojekte mit deutlich höheren Förderbeiträgen als bisher unterstützt werden. Die Anpassungen im kantonalen Förderungsprogramm bringen bei Dachmodernisierungen die Doppelnutzung von vorbildlicher Dämmung und gleichzeitiger Stromproduktion als Mehrwert hervor. Gesamtmodernisierungen mit erneuerbarer Heizpflicht ab Projektabschluss beschleunigen die Modernisierungsquote mit gleichzeitiger Dekarbonisierung – (auch) dank dem Gebäudehüllenbonus.
Was kann ich tun?
Hast du Fragen? Dann ruf uns an. Wir beraten dich neutral und kostenlos zu allen Fragen rund um die Energieförderung 058 228 71 71.
Energieagentur St.Gallen
Wir fördern erneuerbare Energien und schaffen Netzwerke.
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