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Der Kanton St.Gallen und die Gemeinden vereinfachen die Bewilligungspraxis für Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern. Durch das neue Ampelsystem sieht man auf den ersten Blick, welche Regeln für das eigene Gebäude gelten. Hierdurch sollen die Gesuche effizienter abgewickelt und die Zahl der abgelehnten Anträge verringert werden.
Der Schutz von Kulturdenkmälern und die Förderung erneuerbarer Energien sind gleichermassen wichtig. Im Ausbau von Photovoltaik-Anlagen zeigte sich bei denkmalgeschützten Objekten zunehmend eine Unzufriedenheit mit dem Bewilligungsverfahren und der geltenden Praxis. Das Departement des Innern hat deshalb in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren eine neue Bewilligungspraxis entwickelt.
Ampelsystem und Online-Karte
Die neue Praxis orientiert sich grundsätzlich am Wert der Dachlandschaft und entsprechend wird das folgende Ampelsystem für die Einstufung der Objekte und Gebiete eingeführt:
Grün für Dachlandschaften mit einem gewissen Wert: Neu genügt hier eine einfache Meldung an die Baubehörde, die Anforderungen beschränken sich auf einfach realisierbare Gestaltungsvorschriften.
Orange für Dachlandschaften mit einem hohen Wert: In diesen Gebieten ist ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig. Gemeinden können in Absprache mit der Denkmalpflege gebietsspezifische Richtlinien erlassen, und Aufdach-Anlagen sind nicht per se ausgeschlossen.
Rot für einzigartige Dachlandschaften: Da die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaft im Vordergrund steht, sind Photovoltaik-Anlagen in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung. Ausnahmen sind für Anlagen, die nicht einsehbar sind, denkbar.
Dachlandschaften mit einem gewissen Wert: betrifft Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung, Umgebungsschutzgebiete, die unmittelbare Umgebung von Schutzobjekten, wenig sensible Ortsbilder von kantonaler Bedeutung und Ortsbilder von nationaler Bedeutung mit Erhaltungsziel B.
Dachlandschaften mit einem hohen Wert: betrifft Einzelobjekte von kantonaler Bedeutung, sensible Ortsbilder von kantonaler Bedeutung mit Erhaltungsziel A und weniger sensible nationale Ortsbilder mit dem Erhaltungsziel A.
Einzigartige Dachlandschaften: betrifft die sensibelsten nationalen Ortsbilder mit Erhaltungsziel A und die gestützt auf das Bundesrecht der Bewilligungspflicht unterliegenden Einzelobjekte.
«Die genaue Definition der Gebiete in den Gemeinden schreitet voran. Mit der Online-Karte und weiteren Hilfestellungen schaffen wir für alle Beteiligten Transparenz und mehr Klarheit in der Bewilligungspraxis.»
Moritz Flury
Kantonaler Denkmalpfleger
Ob ein Objekt oder Gebiet in einer grünen, orangen oder roten Zone liegt, wird in einer Online-Karte dargestellt. Weitere Informationen dazu publiziert die Denkmalpflege: Bewilligungspraxis Solaranlagen
Ausführliche Vorstellung der neuen Praxis am EnergieTreff
Am EnergieTreff SG am 13. November 2024 stand die neue Bewilligungspraxis im Mittelpunkt. Monika Zutter vom Büro für Baugeschichte in Schaffhausen widmete ihr Referat der grundlegenden Frage, wie die Qualität des wertvollen Gebäudebestands langfristig gesichert werden kann. Anschließend erläuterte Regierungsrätin Laura Bucher den Kontext der neuen Bewilligungspraxis im Kanton St.Gallen. Denkmalpfleger Moritz Flury ging daraufhin ausführlich auf die Hintergründe und einige Details der neuen Praxis ein. Im Anschluss bot die Veranstaltung ausreichend Raum, um diverse Fragen direkt zu beantworten.
Die Aufzeichnung des EnergieTreffs können Sie hier nachschauen: Aufzeichnung EnergieTreff
Titelbild: Eggersriet SG, Fürschwendi – Foto: Sandro Huber
Was kann ich tun?
Energieagentur St.Gallen
Wir fördern erneuerbare Energien und schaffen Netzwerke.
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