Raum & Wohnen
energietal toggenburg

10. März 2026

PV-Anlagen funktionieren auch im Stockwerkeigentum

Eine PV-Anlage zur Eigenstromproduktion? Diese Möglichkeiten können sich immer mehr Besitzerinnen und Besitzer von Stockwerkeigentum vorstellen. Doch wie gehen sie dafür am besten vor? Und wie werden die Investitionen und die Stromkosten gerecht aufgeteilt?

Sabine Camedda_Portrait

Sabine Camedda
energietal toggenburg

Bei einer Liegenschaft, die einer Person oder einem Paar je zur Hälfte gehört, erfolgt der Entscheid für den Bau einer PV-Anlage häufig diskussionslos. In diesem Fall ist klar, wer die Investition trägt und wer vom Eigenverbrauch des Stroms profitiert. Anders sieht es bei Liegenschaften im Stockwerkeigentum aus. Wer entscheidet über den Bau einer PV-Anlage? Wer muss sich darum kümmern? Und wie sieht es mit den Energiekosten aus? Auf Fragen wie diese geben Energieberaterinnen und -berater wie beispielsweise bei einer kostenlosen Impulsberatung «Power vom Dach» in den Toggenburger Gemeinden Antwort.

Detaillierter Bericht zur Situation zuhanden der Eigentümerschaft

Entscheidet sich eine Stockwerkeigentümerschaft für eine neutrale Beratung durch energietal toggenburg, wird die Liegenschaft angeschaut und ein detaillierter Bericht erstellt. «Bei einem Mehrfamilienhaus stellen sich oftmals andere Fragen als bei einem Einfamilienhaus», erklärt Energieberater Maurice Grob.

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«Im Idealfall sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer einverstanden. Ist dies nicht der Fall, gibt es jedoch auch andere Möglichkeiten zur Realisation einer PV-Anlage. Beispielsweise die Vermietung der Dachfläche.»

Maurice Grob

Energieberater

Bei einer Überbauung mit mehreren Gebäuden prüft er, wie gross die Anlage dimensioniert wird. Unter Umständen kann es reichen, nur auf einem die Solarpanels zu montieren. Ebenfalls angeschaut werden müsse die Parkplatzsituation. «Wenn beispielsweise Ladesäulen in der Tiefgarage ein Bedürfnis der Bewohnenden sind, gibt es im Moment Fördergelder, sofern die Grundinstallation und vier Parkplätze bei bestehenden Einstellhallen gemacht werden.»

Die PV-Anlage wird so gross dimensioniert, um den Eigenbedarf grösstmöglich abzudecken. Mit der Installation eines Speichers kann dies weiter optimiert werden.

Aufgrund der jeweiligen Situation erstellen die Beraterinnen und Berater eine detaillierte Präsentation, die sie an einer Versammlung der Stockwerkeigentümerschaft halten.

Verschiedene Möglichkeiten für die Realisierung

Braucht es das Einverständnis von allen beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümern, um die PV-Anlage zu realisieren? Im Idealfall gebe es eine Einstimmigkeit, sagt Maurice Grob. Kommt diese nicht zustande, bedeute das aber nicht zwingend den Abbruch des Projekts PV-Anlage. Alternativ wäre es beispielsweise auch möglich, dass die Stockwerkeigentümerschaft die Dachfläche an eine oder mehr Interessenten vermietet, damit eine PV-Anlage realisiert werden kann. Für die Ermittlung der Kosten gilt jede Wohnung als eine Partei. Die Abrechnung kann etwa über die Verwaltung erfolgen, auch die Energieversorgen können Hand bieten. Die Stockwerkeigentümerschaft kann den Erlös aus dem internen Stromverkauf wieder in den Erneuerungsfonds legen, aus welchem oftmals die PV-Anlage finanziert wird.

Abrechnung PV-Strom

Wer eine PV-Anlage besitzt, nutzt idealerweise den damit produzierten Strom selbst. Bei einem Mehrfamilienhaus gibt es mehrere Abnehmer für den Strom. Jede Wohnung zählt für die Abrechnung als eigenständig. Es braucht also eine Stelle, die diese Abrechnung vornimmt. Meistens ist dies die Verwaltung. Die Energieversorger unterstützen die Hausverwaltungen mit kundenfreundlichen Lösungen. Sie stellen beispielsweise die Messdaten zur Verfügung, nach denen der Stromverbrauch bei den Abnehmern in Rechnung gestellt wird. Weitere Informationen dazu erhalten Interessierte beim jeweiligen Energieversorger.

Ob und wie eine PV-Anlage nach der Beratung realisiert wird, liegt ganz in der Entscheidung der jeweiligen Stockwerkeigentümerschaft. Es sei gut möglich, die Investitionen zeitlich zu staffeln, sagt Maurice Grob. Also zuerst die Anlage zu erstellen und in einem zweiten und dritten Schritt und je nach Bedarf Speichermöglichkeit und Ladesäulen für E-Fahrzeuge zu installieren.

Der Entscheid durch eine Stockwerkeigentümerschaft für die Umsetzung einer PV-Anlage bedarf zwar eines bestimmten Quorums. Die Anfrage für eine kostenlose und neutrale Impulsberatung kann aber ohne Abstimmung erfolgen. Somit können die Fakten und mögliche Lösungen erarbeitet werden, was allen als Entscheidungsgrundlage weiterhilft.

Was kann ich tun?

  • Kläre mit deinen Nachbarn ab, ob eine gemeinsame PV-Anlage für sie in Frage kommt.
  • Prüfe im Rahmen einer Beratung, wie gross die PV-Anlage dimensioniert werden muss. Denke dabei auch an mögliche weitere Nutzungen wie Ladesäulen für E-Autos.
  • Falls keine Einigkeit bei der Stockwerkeigentümerschaft zustande kommt, erwäge Alternativen wie die Vermietung der Dachfläche.

 

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