Bei einer Überbauung mit mehreren Gebäuden prüft er, wie gross die Anlage dimensioniert wird. Unter Umständen kann es reichen, nur auf einem die Solarpanels zu montieren. Ebenfalls angeschaut werden müsse die Parkplatzsituation. «Wenn beispielsweise Ladesäulen in der Tiefgarage ein Bedürfnis der Bewohnenden sind, gibt es im Moment Fördergelder, sofern die Grundinstallation und vier Parkplätze bei bestehenden Einstellhallen gemacht werden.»
Die PV-Anlage wird so gross dimensioniert, um den Eigenbedarf grösstmöglich abzudecken. Mit der Installation eines Speichers kann dies weiter optimiert werden.
Aufgrund der jeweiligen Situation erstellen die Beraterinnen und Berater eine detaillierte Präsentation, die sie an einer Versammlung der Stockwerkeigentümerschaft halten.
Verschiedene Möglichkeiten für die Realisierung
Braucht es das Einverständnis von allen beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümern, um die PV-Anlage zu realisieren? Im Idealfall gebe es eine Einstimmigkeit, sagt Maurice Grob. Kommt diese nicht zustande, bedeute das aber nicht zwingend den Abbruch des Projekts PV-Anlage. Alternativ wäre es beispielsweise auch möglich, dass die Stockwerkeigentümerschaft die Dachfläche an eine oder mehr Interessenten vermietet, damit eine PV-Anlage realisiert werden kann. Für die Ermittlung der Kosten gilt jede Wohnung als eine Partei. Die Abrechnung kann etwa über die Verwaltung erfolgen, auch die Energieversorgen können Hand bieten. Die Stockwerkeigentümerschaft kann den Erlös aus dem internen Stromverkauf wieder in den Erneuerungsfonds legen, aus welchem oftmals die PV-Anlage finanziert wird.