St.Galler PV-Allianz: Energieagentur St.Gallen
Als Mitglied der St.Galler PV-Allianz trägt die Energieagentur St.Gallen mit folgenden Massnahmen zum Ausbau der Photovoltaik bei. Mehr über die Allianz und ihre Mitglieder erfahren Sie hier.
Massnahme 1: Photovoltaik-Aktionen
Die Energieagentur St.Gallen führte 2018–2021 in allen sechs Regionen des Kantons St.Gallen Photovoltaik-Aktionen durch. Über 1000 Anlagen wurden im Rahmen dieser Kampagnen auf Einfamilienhäusern realisiert.
Mit der aktuellen hohen Dynamik rücken folgende Fragen mehr in den Fokus: Einfache Möglichkeiten zur Optimierung des Eigenverbrauches, qualitativ hochwertige Ausführungen an der Schnittstelle zur Gebäudehülle, Änderungen in den (gesetzlichen) Rahmenbedingungen, Möglichkeiten im denkmalgeschützten Kontext oder in Kombination mit Gründächern. Neben der telefonischen Erstberatung für die gesamte Bevölkerung und dem Halbtages-Kurs «Solarstrom im Gebäudepark» für Fachpersonen und Interessierte bietet die Energieagentur auch spezifische Informationsveranstaltungen oder Workshops für verschiedene Zielgruppen an. Für MFH sind aktuell zwei Kampagnen geplant, um optimale Entscheidungsgrundlagen für die Hauseigentümerschaft zu bieten.
Handlungsfeld
Flächen an und auf allen Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern nutzen
Anvisierte Wirkung
Anhaltende hohe Dynamik im PV-Ausbau bei EFH, Forcierung des Ausbaus bei MFH
Zeithorizont
Nächste Jahre
Massnahme 2: Entscheidungsgrundlagen für interessierte Betriebe
In drei Regionen des Kantons wurden mit PV-Kampagnen für grosse Flächen bereits Entscheidungsgrundlagen für interessierte Betriebe in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft erarbeitet.
Verschiedene Faktoren spielen für die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit von grossen PV-Projekten eine Rolle- beispielsweise der Zustand und die Orientierung der Flächen, Eigentumsverhältnisse, lokaler Stromverbrauch und Flexibilität in der Nutzung, Netzanbindung, geplante oder absehbare Veränderungen, mögliche Entwicklungen am Strommarkt, in den regulatorischen Rahmenbedingungen und den Förderinstrumenten. Für interessierte Betriebe erstellt die Energieagentur unabhängige Faktenblätter, die die relevanten Entscheidungsgrundlagen zusammenfassen.
Handlungsfeld
Grosse Flächen an und auf Nicht-Wohngebäuden und sonstigen Bauten nutzen
Anvisierte Wirkung
Anhaltend hohe Dynamik in der Nutzung grosser Flächen, Miteinbezug von Flächen an Fassaden, über Parkplätzen oder Infrastrukturen
Zeithorizont
Nächste Jahre
Massnahme 3: Entscheidungsgrundlage für Gemeinschaftsanlagen
Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt die gemeinsame lokale Nutzung des Solarstroms für Hauseigentümer, Stockwerkeigentümer oder Mieter unter gewissen Bedingungen. Künftig könnten mit virtuellen Zusammenschlüssen oder lokalen Elektrizitätsgemeinschaften weitere Möglichkeiten dazukommen.
Schon heute existieren im Kanton St.Gallen einige Gemeinschaftsanlagen, realisiert von Energieversorgern, Gemeinden oder Genossenschaften. Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt die gemeinsame lokale Nutzung des Solarstroms für Hauseigentümer, Stockwerkeigentümer oder Mieter unter gewissen Bedingungen. Künftig könnten mit virtuellen Zusammenschlüssen oder lokalen Elektrizitätsgemeinschaften weitere Möglichkeiten dazukommen. Die Lösungen können dabei, abhängig von den lokalen Gegebenheiten, sehr unterschiedlich sein. Die Energieagentur kann hier ebenfalls Entscheidungsgrundlagen schaffen- sei es in telefonischen Erstberatungen oder lokalen Informations- oder Dialogveranstaltungen.
Handlungsfeld
Gemeinschaftsanlagen einbeziehen
Anvisierte Wirkung
Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der besten Flächen
Zeithorizont
Nächste Jahre
Massnahme 4: Optimierungen der Meldung und Bewilligung von PV-Anlagen
Im Kontext der Gesetzgebung auf Bundesebene und dem Bedarf nach einfachen Rahmenbedingungen in PV-Projekten arbeitet die Energieagentur mit verschiedenen Stellen auf Kantons- und Gemeindeebene regelmässig an Optimierungen der Praxis in der Meldung und Bewilligung von PV-Anlagen.
Handlungsfeld
Bewilligungsprozesse überprüfen und ggf. optimieren
Anvisierte Wirkung
Transparenz der Rahmenbedingungen und Möglichkeiten
Zeithorizont
Nächste Jahre
Massnahme 5: Dialog zur Netzplanung fördern
Da PV-Anlagen in der Leistungsproduktion im Verlauf des Tages stark variieren, kommt mit der Netzeinspeisung von Solarstrom das Verteilnetz immer häufiger an seine Grenzen.
Zu Spitzenzeiten kann immer häufiger nicht der gesamte Solarstrom in Netz eingespeist werden. Eine Herausforderung ist dies insbesondere bei grösseren Flächen in ländlichen Gebieten, die weit entfernt von der nächsten Trafostation liegen. Ein allfälliger Netzausbau wäre aber zeit- und kostenintensiv. Meistens kann jedoch mit einfachen Massnahmen ein Netzausbau vermieden oder auf ein Minimum beschränkt werden. Voraussetzung dazu ist ein guter Austausch zwischen PV-Planenden, Verteilnetzbetreibern und der Eigentümerschaft. Für Verteilnetzbetreibende ist zudem eine gute Zielnetzplanung, die sowohl von der strategischen wie auch von der operativen Leitung unterstützt wird, entscheidend. Die Energieagentur fördert diesen Dialog und liefert Fakten und Entscheidungsgrundlagen.
Handlungsfeld
Netzplanungsprozesse vorantreiben
Anvisierte Wirkung
Vermeidung von unnötigen Netzverstärkungen
Zeithorizont
Mittel- und langfristig