Raum & Wohnen
Kanton St.Gallen Hochbauamt

12. September 2022

5 Fragen zu nachhaltigem Bauen an Michael Fischer

Der Kanton St.Gallen möchte bzgl. klimafreundlichem Bauen als Vorbild vorangehen. Kantonsbaumeister Michael Fischer berichtet über Bestrebungen bei den Immobilien im Eigentum des Kantons.

Michael Fischer

Michael Fischer
Kantonsbaumeister Kanton St.Gallen

Frage 1: Wie und wo ist der Kanton bereits Vorbild bzgl. klimafreundlichem Bauen?

Bereits 1999 hat das Bau- und Umweltdepartement unter der Leitung des Hochbauamtes eine Richtlinie zur ökologischen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei Bauten erarbeitet. Das Hochbauamt wendet diese Vorgaben zum ökologischen und umweltgerechten Bauen schon mehr als 20 Jahre an. Ursprünglich lag der Fokus vor allem bei der Erstellung von energieeffizienten Neubauten und der Verwendung von umweltschonenden und gesunden Baumaterialien. Seit etwa 15 Jahren werden Neubauten ausschliesslich mit erneuerbaren Wärmequellen realisiert.

Michael Fischer

Mit der Erneuerung der Bestandesbauten anstelle der Erstellung von Ersatzneubauten kann der Materialverbrauch deutlich reduziert werden und entsprechend viel graue Energie oder Treibhausgasemissionen eingespart werden.

Michael Fischer

Kantonsbaumeister St.Gallen

Frage 2: Was sind die grössten Herausforderungen beim klimafreundlichen Bauen?

Aus Sicht des HBA stellen der Umgang mit dem Bestand einerseits und der Umgang mit den Nutzeranforderungen resp. dem Nutzungskomfort andererseits in den nächsten Jahren die grössten Herausforderungen dar.
Mit der Erneuerung der Bestandesbauten anstelle der Erstellung von Ersatzneubauten kann der Materialverbrauch deutlich reduziert werden und entsprechend viel graue Energie und Treibhausgasemissionen eingespart werden. Selbstverständlich ist der Ersatz bestehender fossil betriebener Heizanlagen durch erneuerbare Wärmeerzeugungen Bestandteil der Erneuerung.
Um eine lange Nutzungsdauer der Bauten zu erreichen, müssen diese mit einem grossen Anpassungsvermögen an die sich verändernden Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer konzipiert werden. Hier sind auch die Nutzenden gefordert. Sie müssen ihre zukünftigen Bedürfnisse realistisch abschätzen, so dass weder zu viel noch zu wenig gebaut wird.
Der heutige Alltag im Hochbauamt zeigt, dass ein Umdenken bei der Anspruchshaltung der Nutzenden dringend notwendig ist. Etwa vergleichbar mit dem Bedürfnis sich ein SUV-Fahrzeug zu kaufen, obwohl ein Elektrokleinwagen die Aufgabe längstens erfüllen würde.
Es muss ein strukturelles Problem gelöst werden. Ein öffentlicher Bauherr kann heute keine Entscheidung fällen, die auch nur geringste Unsicherheiten in finanzieller oder technischer Hinsicht aufweist oder die den Nutzungskomfort infrage stellt. Um einen entscheidenden Schritt in Richtung Klimaneutralität zu machen, sollten die Nutzerinnen und Nutzer bereit sein, ihr Verhalten an die klimatischen Verhältnisse der Umgebung zu überdenken und anzupassen.

Frage 3: Welche guten Beispiele gibt es im Kanton?

Das Landwirtschaftliches Zentrum Salez zeichnet sich durch seine Holzbauweise, die einfachen Gebäudetechniklösungen (Low Tec) und den Holzschnitzel-Wärmeverbund aus.
Ein Beispiel für einen sparsamen Betrieb ist das Fischereizentrum Steinach. Hier wurde eine Holz-Beton-Mischkonstruktion erstellt mit einem Wärmeverbund mit Seewassernutzung erstellt.
Grundsätzlich ist die Gesamtbetrachtung über den gesamten Lebenszyklus entscheidend: einerseits muss die Erstellung ressourcenschonend sein, andererseits der Betrieb effizient und sparsam. Wenig technisierte Gebäude mit bewusster Reduktion der automatisierten Bauteile und Motoren.

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LZSG1

Frage 4: Wie bringt man klimafreundliches Bauen und Ästhetik unter einen Hut?

Klimafreundliches Bauen und Ästhetik sind kein Widerspruch.
Entscheidend sind eine korrekte Bestellung und die richtige Ausschreibung der Aufgabe, damit die Planerinnen und Planer die Anforderungen des Bauherrn verstehen und passende Lösungen ausarbeiten können.
Das Zusammenspiel zwischen Bauherr, Bestellenden und Nutzenden sowie Planenden muss funktionieren.

Frage 5: Welche Projekte stehen an? Wo kann der Kanton noch besser werden?

Die Wettbewerbe für die Bauvorhaben Campus Platztor, den Campus Wattwil, die neue Bibliothek und die Gesamterneuerung des GBS St.Gallen sind abgeschlossen. Alle Projekte werden nun zu Bauprojekten weiterentwickelt und sollen dabei mindestens den SNBS-Standard «Gold» erreichen.
Weitere Wettbewerbe für das Staatsarchiv, das Berufs-und Weiterbildungszentrum Toggenburg folgen.
Bei der Erneuerung und dem Erhalt der Bestandesbauten hat das Hochbauamt bei den eigenen Bauten grosses Verbesserungspotential. Grosszyklische Erneuerungen sind verzögert wie beispielsweise beim Regierungsgebäude oder der Liegenschaft an der Schützengasse.
Übergangslösungen und Provisorien sollen künftig, wenn immer möglich, vermieden werden. Es soll direkt in definitive langfristige Lösungen investiert werden. Die grösste Herausforderung stellt dabei die rechtzeitige Planung und Bereitstellung dar.

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