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Nora Farrag begleitet Gemeinden als Energiestädte, aber auch bei der Raum- und Energieplanung. Sie hat die vom Kanton St.Gallen neu angebotene Vorgehensberatung zum Thema Anpassung an den Klimawandel bereits mit zwei Gemeinden durchführen dürfen. Beide sind Energiestädte, die eine 13'700, die andere 28'000 Einwohnende gross.
Nora Farrag, welche Rolle spielt das Thema Klimawandelanpassung für die Gemeinden? Wo stehen die Gemeinden?
Beide Gemeinden machen bereits Vieles, das in die richtige Richtung geht. Zum Beispiel die verbindliche Sicherung von Grünflächen, Bäume pflanzen im Strassenraum, Bäche öffnen im Siedlungsgebiet, und Schwammstadt-Elemente testen. Dies alles aber, ohne über ein gesamtheitliches Konzept oder eine Strategie zu verfügen. Es hilft sicher, dass beide Gemeinden dank ihrer Grösse entsprechend Fachpersonen in der Verwaltung haben, welche in einem gewissen Masse auf die Herausforderungen des Klimawandels sensibilisiert sind.
Die Vielfalt der St.Galler Gemeinden ist gross. Welche Themen sind es Deiner Erfahrung nach wert, dass sich die Mehrheit der Gemeinden damit befasst?
Die Erhitzung des Siedlungsraums ist sicherlich ein Thema, welches alle Gemeinden – egal ob gross oder klein – betrifft. Die Schaffung von kühlenden Grünräumen und damit die Aufwertung von Aufenthaltsflächen lohnt sich auf jeden Fall für alle. Überrascht war ich hingegen, dass von der Trockenheit in der Landwirtschaft die Gemeinden tatsächlich sehr unterschiedlich stark betroffen sind. Die Auswirkungen sind stark abhängig von der Geologie und dem Grundwasservorkommen.
Die Erhitzung des Siedlungsraums ist ein Thema, welches alle Gemeinden – egal ob gross oder klein – betrifft.
Nora Farrag
Raum- und Energieplanerin
Was sind aus Deiner Sicht die wichtigsten Schritte, welche die St.Galler Gemeinden in den kommenden Jahren tun müssen, um beim Thema weiterzukommen?
In einem ersten Schritt muss das Thema in den Köpfen ankommen. Das heisst, die verantwortlichen Personen in der Exekutive und der Verwaltung müssen für die Auswirkungen des Klimawandels sensibilisiert werden und erkennen, dass auch ihre Gemeinde davon betroffen ist. Dann geht es an die Umsetzung. Konkret kann die Gemeinde bei der Bewirtschaftung der eigenen Grünflächen und Gebäuden vorbildlich vorangehen, Flächen entsiegeln, Dächer und Fassaden begrünen, bestehende Bäume erhalten und neue pflanzen. Weiter braucht sie beispielsweise ein Konzept, um die Trinkwasserversorgung langfristig sicherzustellen. Wichtig ist aber auch, Vorgaben in der Nutzungs- und Sondernutzungsplanung zu machen, welche damit für Private verbindlich werden. Ich denke dabei zum Beispiel an Regenwassernutzung, Grünflächenziffer und Vorgaben für genügend grosse Wurzelräume.
Im Rahmen des Angebotes für Gemeinden ist ein erstes Praxisbeispiel verfügbar: Das Freiraumkonzept der Gemeinde Buchs SG berücksichtigt Aspekte des Klimawandels und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde auf.
Was waren die Zielsetzung und die Vorgehensweise in den beiden Gemeinden für die Vorgehensberatung? Was war der Kontext der Beratung?
Eine Gemeinde ist im Bezug auf das Energiestadt-Label sehr engagiert und hat sich neue Erkenntnisse gewünscht. Wir haben deshalb entschieden, dass freiwillige Kapitel 7 des Energiestadt-Massnahmenkataloges zu bearbeiten. Hierbei handelt es sich um den Bereich «Klimaanpassung». Im Rahmen eines Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Verwaltung und dem Gemeinderat haben wir dann verschiedene Risiken aufgrund des Klimawandels in der Gemeinde identifiziert.
Die zweite Gemeinde hat als langjährige Energiestadt ebenfalls bereits viel Erfahrungen bei der Umsetzung von Massnahmen zugunsten des Klimaschutzes. Um mehr Erkenntnisse im Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels zu erhalten, haben wir uns der Thematik ebenfalls im Rahmen eines Workshops angenähert und dabei die Fragestellungen aus dem erwähnten Kapitel 7 als Leitschnur genutzt.
Ziel war in beiden Fällen, die verantwortlichen Personen auf die Risiken aufgrund des Klimawandels zu sensibilisieren und Erkenntnisse darüber zu erlangen, wo Handlungsbedarf besteht.
Was waren die Erkenntnisse in den beiden Gemeinden? Was waren die wichtigsten Take-home-messages?
Beide Gemeinden haben festgestellt, dass ein Grossteil der zu erwartenden Auswirkungen aufgrund des Klimawandels noch nicht in der nötigen Form in den Planungsgrundlagen abgebildet sind. Die Ergebnisse aus den Workshops zeigen ihnen nun auf, wo Aufholbedarf besteht, bzw. welche Grundlagen sie noch erarbeiten müssen.
In welcher Form werden die Erkenntnisse des Gesprächs in die weitere Arbeit einfliessen?
Bestenfalls fliessen die Erkenntnisse bzw. der erkannte Handlungsbedarf in das energiepolitische Aktivitätenprogramm ein und kommen damit auf die politische Agenda.
Der Kanton St.Gallen bietet seinen Gemeinden seit 2022 die Möglichkeit einer Vorgehensberatung an. Diese kann sich, wie in den beiden präsentierten Gemeinden, mit einer Auslegeordnung zum Thema Klimawandelanpassung befassen. Oder es wird eine einzelne Fragestellungen ins Zentrum gestellt, beispielsweise eine Herausforderung im Rahmen der Ortsplanungsrevision, eine Frage aus der Bevölkerung oder ein Legislaturziel. Zudem bietet der Kanton St.Gallen eine Hotline für Gemeinden an (058 229 74 34): hier können erste Fragen zum Thema Anpassung an den Klimawandel gestellt werden. Wenn Sie als Gemeinde eine solche Vorgehensberatung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an die Hotline, Ihre Energiestadt-Beratenden oder Ihr Ortsplanungsbüro.
Was kann ich tun?
Als Gemeinde:
Als Privatperson:
Kanton St.Gallen Amt für Wasser und Energie
Das Amt für Wasser und Energie setzt sich ein für sichere und intakte Gewässer, für den Schutz vor Hochwasser und Naturgefahren, für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Flüsse, Bäche, Seen und des Grundwassers, für eine rationelle und effiziente Verwendung der Energie und für den Schutz des Klimas.
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